Förderverein

Aufgaben

Der Förderverein unterstützt und fördert Bildung und Erziehung an der Gartenarbeitsschule, z. B. die Verbesserung des schulischen Angebots, die Sicherstellung, Pflege und Gestaltung der Gartenarbeitsschule für den Unterricht sowie den Aufenthalt der Schüler, Lehrer und weiterer beteiligter Personen. Weiterhin dient der Verein auch der Förderung und Unterstützung des Natur- und Umweltschutzes.
Konkrete Aufgaben des Vereins sind
a) Öffentlichkeitsarbeit durch Informationsveranstaltungen und Kurse sowie deren
    Organisation und Durchführung.
b) Bereitstellung von finanziellen Mitteln für erforderliche Anschaffungen zugunsten
    der Gartenarbeitsschule.
 
Gemeinnützigkeit:
Siehe § 3 der Satzung

Am 26.09.2002 setzten sich 13 Freunde und Mitarbeiter der Gartenarbeitsschule Hakenfelde zusammen, um über die Gründung eines Fördervereins für die Schule zu beraten. Jeder Teilnehmer hatte sich zuvor mit einer bereits vorbereiteten Satzung befasst. Die 13 Gründungsmitglieder beschlossen und unterzeichneten die Satzung und gründeten damit zugleich den Verein. Nun wurden der geschäftsführende und der erweiterte Vorstand gewählt. Der Mitgliedsbeitrag wurde auf jährlich 12,- € festgesetzt.
In den nächsten Tagen suchte der geschäftsführende Vorstand einen Notar auf, der die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantragte. Am 21.01.2003 war es dann soweit: Der Förderverein wurde unter der Nummer 222 12 Nz ins Vereinsregister eingetragen.
Bald erhielt der Verein auch die Gemeinnützigkeit im Sinn des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Durch Mundpropaganda verzeichnete der Förderverein schnell einen regen Zulauf von Mitgliedern. Schon steckten die Mitglieder bereits in den Vorbereitungen für den Tag der offenen Tür der Gartenarbeitsschule – der traditionell über zwei Tage läuft – und am 06. und 07. September 2003 stattfand. Die Angehörigen des Fördervereins packten tatkräftig mit an, so dass diese Veranstaltung ein voller Erfolg wurde.
Am 25.08.2003 fand die erste Jahreshauptversammlung für die nun schon 53 Vereinsmitglieder statt.
Die benachbarte Wohnsiedlung Hakenfelde trat dem Förderverein bei und unterstützt diesen seither mit großem Elan und Engagement ganz besonders beim jährlichen Tag der offenen Tür. Eine enge Verbindung entwickelte sich auch mit dem Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V.
Jährlich werden für die Gartenarbeitsschule notwendige Dinge, die den Unterricht der Schüler bereichern, oder auch Gerätehäuschen, Werkzeuge Ernährungswaagen und vieles mehr angeschafft.
Die Mitglieder organisieren Bastelabende zum Bau von Nistkästen, Futterhäuschen und Igelburgen, die dann zum Tag der offenen Tür angeboten werden. Weiterhin trifft man sich zum Räucherabend, Preisskat und Adventsbasteln. Zusätzlich bietet die Gartenarbeitsschule für Interessierte viele Basteltermine an. Eine ganze Reihe von Helfern erneuerte unter anderem die Tierställe, baute eine Brücke sowie einen Steg. Von den anfallenden Früchten wird eifrig Gelee gekocht und am Tag der offenen Tür angeboten. Sollte während des Unterrichts personelle Unterstützung notwendig sein, steht auch immer jemand vom Förderverein zur Verfügung. 
Durch das Konjunkturprogramm des Senats wurden 2009 neue Gebäude auf dem Gelände der Schule errichtet. Auch die alten Schulräume werden umgebaut. Dadurch hat der Förderverein nun auch einen Raum erhalten, in dem er seine Arbeitsgeräte lagern kann. Auch die Basteltermine können hier zukünftig abgehalten werden.
Da sich ständig viele Mitglieder aktiv in den Verein einbringen, findet ein reges Vereinsleben statt.


Stand 01.02.2010

Am 26.09.2002 setzten sich 13 Freunde und Mitarbeiter der Gartenarbeitsschule Hakenfelde zusammen, um über die Gründung eines Fördervereins für die Schule zu beraten. Jeder Teilnehmer hatte sich zuvor mit einer bereits vorbereiteten Satzung befasst. Die 13 Gründungsmitglieder beschlossen und unterzeichneten die Satzung und gründeten damit zugleich den Verein. Nun wurden der geschäftsführende und der erweiterte Vorstand gewählt. Der Mitgliedsbeitrag wurde auf jährlich 12,- € festgesetzt.
In den nächsten Tagen suchte der geschäftsführende Vorstand einen Notar auf, der die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantragte. Am 21.01.2003 war es dann soweit: Der Förderverein wurde unter der Nummer 222 12 Nz ins Vereinsregister eingetragen.
Bald erhielt der Verein auch die Gemeinnützigkeit im Sinn des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Durch Mundpropaganda verzeichnete der Förderverein schnell einen regen Zulauf von Mitgliedern. Schon steckten die Mitglieder bereits in den Vorbereitungen für den Tag der offenen Tür der Gartenarbeitsschule – der traditionell über zwei Tage läuft – und am 06. und 07. September 2003 stattfand. Die Angehörigen des Fördervereins packten tatkräftig mit an, so dass diese Veranstaltung ein voller Erfolg wurde.
Am 25.08.2003 fand die erste Jahreshauptversammlung für die nun schon 53 Vereinsmitglieder statt.
Die benachbarte Wohnsiedlung Hakenfelde trat dem Förderverein bei und unterstützt diesen seither mit großem Elan und Engagement ganz besonders beim jährlichen Tag der offenen Tür. Eine enge Verbindung entwickelte sich auch mit dem Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e.V.
Jährlich werden für die Gartenarbeitsschule notwendige Dinge, die den Unterricht der Schüler bereichern, oder auch Gerätehäuschen, Werkzeuge Ernährungswaagen und vieles mehr angeschafft.
Die Mitglieder organisieren Bastelabende zum Bau von Nistkästen, Futterhäuschen und Igelburgen, die dann zum Tag der offenen Tür angeboten werden. Weiterhin trifft man sich zum Räucherabend, Preisskat und Adventsbasteln. Zusätzlich bietet die Gartenarbeitsschule für Interessierte viele Basteltermine an. Eine ganze Reihe von Helfern erneuerte unter anderem die Tierställe, baute eine Brücke sowie einen Steg. Von den anfallenden Früchten wird eifrig Gelee gekocht und am Tag der offenen Tür angeboten. Sollte während des Unterrichts personelle Unterstützung notwendig sein, steht auch immer jemand vom Förderverein zur Verfügung. 
Durch das Konjunkturprogramm des Senats wurden 2009 neue Gebäude auf dem Gelände der Schule errichtet. Auch die alten Schulräume werden umgebaut. Dadurch hat der Förderverein nun auch einen Raum erhalten, in dem er seine Arbeitsgeräte lagern kann. Auch die Basteltermine können hier zukünftig abgehalten werden.
Da sich ständig viele Mitglieder aktiv in den Verein einbringen, findet ein reges Vereinsleben statt.


Stand 01.02.2010

Im September 2002 wurde ein Förderverein gegründet:
 
 
 
SATZUNG
 
 
Förderverein der Gartenarbeitsschule und des Bezirkslehrgartens Hakenfelde e.V.
 
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
 
Der Verein heißt Förderverein der Gartenarbeitsschule und des Bezirkslehrgartens Hakenfelde e.V.”
 
(1) Er hat seinen Sitz in Berlin.
 
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
(3) Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
 
 
§ 2 Zweck und Ziel
 
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Bildung und Erziehung an der Gartenarbeitsschule, Maßnahmen zur Verbesserung des schulischen Angebots, die Sicherstellung, Gestaltung und Pflege der Gartenarbeitsschule für den Unterricht und für den Aufenthalt der Schüler, Lehrer und sonstigen beteiligten Personen. Insgesamt dient der Verein auch der Förderung und Unterstützung des Natur- und Umweltschutzes.
 
(2) Konkrete Aufgaben des Vereins sind:
 
        a) Öffentlichkeitsarbeit durch Informationsveranstaltungen und Kurse
            sowie deren Organisation und Durchführung
        b) Bereitstellung von finanziellen Mitteln für erforderliche Anschaffungen
            zugunsten der Gartenarbeitsschule
 
 
§ 3 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung
 
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
        Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
 
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
        Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine
        Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
        unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
 

§ 4 Einrichtungen
 
(1) Zur Erfüllung seiner Zwecke und Ziele kann der Verein Einrichtungen gründen
        oder sich an solchen beteiligen.
 

§ 5 Mitgliedschaft
 
(1) Mitglied des Fördervereins kann jeder werden. Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder. Körperschaften, Firmen und Vereine können korporativ Mitglieder werden; in den Versammlungen hat jede angeschlossene Gesellschaft eine Stimme.
 
(2) Der Antrag auf Aufnahme ist an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Mitgliedes. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Fördervereins an.
 
(3) Von jedem Mitglied ist ein Vereinsbeitrag zu erheben. Über Höhe und Aufnahmeregelungen beschließt die Mitgliederversammlung.
 
(4) Die Mitgliedschaft erlischt durch:
         1) Austritt, der dem Vorstand schriftlich spätestens vier Wochen vor Jahresende erklärt wird.
         2) Bei natürlichen Personen durch Tod;  bei juristischen durch Auflösung.
         3) Ausschluss aus dem Verein,
            a) wenn Mitglieder gegen das Ansehen des Vereins
                verstoßen haben,
            b) wenn trotz wiederholter Mahnung das Mitglied seiner
                Beitragspflicht nicht nachgekommen ist.
 
 
§ 6 Organe des Verein
 
(1) Die Organe des Vereins sind
              a) die Mitgliederversammlung
              b) der Vorstand
 

§ 7 Mitgliederversammlung
 
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Sie entscheidet mit einer 2/3 Mehrheit, wobei mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein müssen. Wird zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am gleichen Tag eingeladen, wird darauf hingewiesen, dass dann die einfache Mehrheit aller anwesenden Mitglieder entscheidet 
 
(2) Die Mitgliederversammlung muss einmal im Jahr durchgeführt werden.
 
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Vorstandsbeschluss oder auf Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder einberufen werden.
 
(4) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich drei Wochen vorher unter Vorlage der Tagesordnung. Über die Sitzungen sind Protokolle anzufertigen, die vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind.
 
(5) Stimmrechtsübertragungen sind zulässig. Sie müssen dem Vorstand schriftlich
        vorgelegt werden.
 
(6) Anträge der Mitglieder müssen mindestens drei Tage vor der Versammlung beim
        Vorstand schriftlich eingehen.
 
 
§ 8 Vorstand
 
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
 
(2) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der erweiterte Vorstand besteht aus den oben genannten und bis zu vier Beisitzern.
 
(3) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende sowie Kassenwart und Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von
 
 
        mind. zwei der Vorstandsmitglieder vertreten.
 
(4) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge.
 
 
§ 9   Kassenprüfung
 
(1)   Der Kassenwart verwaltet die Kasse des Fördervereins und führt ordnungsgemäßüber alle Einnahmen und Ausgaben Buch. Er hat der Mitgliederversammlung in jedem Jahr einen schriftlichen Rechenschaftsbericht abzugeben.
 
(2)   Bei den Vorstandswahlen sind zwei Kassenprüfer zu wählen, die den jährlichen Rechenschaftsbericht des Kassenwart prüfen.
 
 
§ 10 Satzungsänderung
 
(1)    Satzungsänderungen können nur auf einer Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
 
 
§ 11 Auflösung des Vereins
 
1)    Der Beschluss über die Auflösung des Vereins erfordert die Zustimmung von 3/4 der Mitglieder.
 
2)    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fälltsein Vermögen an eine juristische
       Person des öffentlichen Rechts oder eineandere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Bildung und Erziehung.
 
 
 
        Berlin, September 2002
 
 
        Der Vorstand
 

1. Vorsitzender: Peter Krüger
2. Vorsitzende: Hannelore Keller      
Kassenwartin: Carla Krüger
Schriftführerin: Karin Ladzik

Sonnabend, 30. November, ab 14 Uhr
Skatturnier – Startgeld 15€
Adventsbasteln – Telnahmebetrag 8€ zusätzlich Dekomaterial
Anmeldung unter: pk.krueger@t-online.de

Kontakt

Förderverein der Gartenarbeitsschule und des Bezirkslehrgartens Hakenfelde e.V.
 
1. Vorsitzender Peter  Krüger

Spendenkonto

Konto-Nr. 656 741 106
BLZ: 100 100 10
Postbank Berlin
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.

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